Frauenhäuser in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Anfrage thematisiert die Situation der Frauenhäuser in Frankfurt am Main, insbesondere die Anzahl und Aufnahmekapazität seit 2022 sowie die Finanzierung für das Jahr 2023. Ziel ist es, ein umfassendes Bild über die Herausforderungen der Frauenhilfe zu erhalten und notwendige Maßnahmen zur Verbesserung zu identifizieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
Zu Beginn des Jahres 2023 antwortete der Magistrat mit dem Bericht B 51/2023 auf die Anfrage der AfD-Fraktion A 152/2022. Seitdem gab es immer wieder Berichte in den Medien über Schwierigkeiten von Frauenhäusern in Hessen bei der Unterbringung und Finanzierung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäuser werden derzeit im Stadtgebiet betrieben?
- Wie hat sich deren Anzahl und Aufnahmekapazität seit dem Jahr 2022 entwickelt?
- Von welchen Trägerverbänden werden die unter dem Frage 1 erfragten Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäuser unterhalten (bitte nach einzelnen Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäusern gesondert aufschlüsseln)?
- Welche Angaben liegen dem Magistrat zum Mittelansatz der Frauenhäuser für das Jahr 2023 (regulärer Betrieb) vor?
- Wie hat sich der Anteil von Bewohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Frankfurter Frauenhäusern seit dem Jahr 2015 entwickelt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2023BB 51Finanzierung von FrauenhäusernMagistratsbericht
- 24. April 2024Sie sind hierAA 291Frauenhäuser in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · AfD
- 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 74 WochenBB 260Frauenhäuser in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate