Würdigung von kirchlichen Feiertagen und religiösen Festtagen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Anzahl der Religionsgemeinschaften in Frankfurt sowie deren Interesse an der Illumination zu religiösen Festtagen zu ermitteln. Ziel ist es, eine gleichbehandelte Darstellung aller Religionen durch öffentliche Aktionen zu sichern und eventuelle Kosten und Beteiligungen zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat sollte vor der Anbringung von Bannern, Fahnen oder Beleuchtung/Illumination zu religiösen Festen im öffentlichen Raum zunächst die damit verbundenen, grundlegenden Fragen klären. So sollte im Sinne der Gleichbehandlung aller Religionen zunächst ermittelt werden, um wie viele Festtage es sich handelt, ob die jeweiligen religiösen Gemeinschaften dies überhaupt wünschen und inwieweit sie bereit sind, sich an den Kosten für Aktionen zu ihren Feiertagen zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Religionsgemeinschaften gibt es in Frankfurt?
- Wie viele der unter Punkt 1 genannten Religionsgemeinschaften haben Interesse an einer Illumination, Bannern, Fahnen und ähnlichem im öffentlichen Raum zu zentralen religiösen Festtagen?
- Wie viele Festtage im Jahr werden das voraussichtlich sein?
- Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten für eine Illumination/Lichtinstallation?
- Wie viele der Religionsgemeinschaften sind bereit, sich an den Kosten für eine solche Illumination oder Festschmuck im öffentlichen Raum zu beteiligen?
- Sieht der Magistrat dies als kommunale Aufgabe an?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2024Sie sind hierAA 289Würdigung von kirchlichen Feiertagen und religiösen FesttagenSTVV-Anfrage · CDU
- 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 282Würdigung von kirchlichen Feiertagen und religiösen FesttagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate