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Bürgerhäuser: Aufzüge müssen funktionieren

Vorlagentyp: ACDU
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit der Aufzüge in Bürgerhäusern zu überprüfen, da defekte Aufzüge insbesondere für Senioren und Menschen mit Handikap eine erhebliche Einschränkung darstellen. Es wird erwartet, dass der Magistrat detaillierte Informationen zu Defekten und deren Auswirkungen auf Veranstaltungen bereitstellt.

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Fragen an den Magistrat

Über 50 % der bundesweit rund 650.000 Fahrstühle weisen Mängel auf. Die Reparaturzeiten betragen oftmals mehrere Wochen. Insbesondere für Senioren und Menschen mit Handikap stellt der Ausfall von Fahrstühlen - die sehr häufig auch den barrierefreien Zugang sicherstellen - eine erhebliche Lebenseinschränkung dar. Auch bei den Räumlichkeiten, die über die Saalbau GmbH von Vereinen, Geschäftskunden und Privatpersonen angemietet werden können, musste in jüngster Vergangenheit in Gesprächen mit Bürgern festgestellt werden, dass die Beschwerden über defekte Aufzüge leider zugenommen haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie häufig waren in den vergangenen drei Jahren die Aufzüge - detailliert aufgestellt nach Ort, Grund und Dauer des Defekts - in den Räumlichkeiten, die durch die Saalbau GmbH vermietet werden, defekt?
  2. Wie hoch war der finanzielle Aufwand zur Instandsetzung?
  3. Sind aufgrund des Defekts Veranstaltungen storniert bzw. nicht gebucht worden?
  4. Wie werden Mieter - z. B. bei kurzfristigen Ausfällen - unterrichtet?
  5. Gab es weitere gravierende Mängel in den verschiedenen Objekten, die zur Einschränkungen in der Nutzung geführt haben? Wenn ja, welche Mängel waren das und wie lange kam es zu Einschränkungen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Dezember 2023Sie sind hier
    AA 260Bürgerhäuser: Aufzüge müssen funktionieren
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 102Bürgerhäuser: Aufzüge müssen funktionierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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