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Verteilung der Zuschüsse pro Ortsbezirk beziehungsweise Stadtteil

Vorlagentyp: ASPD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 28.11.2012, A 256

Betreff: Verteilung der Zuschüsse pro Ortsbezirk beziehungsweise Stadtteil Das Integrationsmonitoring hat deutlich gemacht, dass die Mittel der Stadt Frankfurt nicht so effizient eingesetzt werden, wie es möglich wäre. Vor allem im Bereich der Sprachförderung sind akute Mängel deutlich geworden. Angesichts des Träger- und Zuschussdschungels, der auch im Haushaltsentwurf nicht wirklich entwirrt wird, wäre es hilfreich, eine Übersicht über die Zuschussvergabe der Stadt pro Stadtteil bzw. Ortsbezirk zu erhalten, um besser zu verstehen, welcher Träger wie viel Geld bekommt um was zu gewährleisten bzw. um welches Ziel zu erreichen. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Zuschüsse gehen pro Haushaltsjahr in jeden Frankfurter Stadtteil bzw. Ortsbezirk in welcher Höhe an welchen Träger zum Zweck der Förderung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Zuständigkeit der jeweiligen Dezernate?
  2. Wie überprüft und evaluiert der Magistrat den Erfolg dieser städtisch geförderten Maßnahmen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. November 2012Sie sind hier
    AA 256Verteilung der Zuschüsse pro Ortsbezirk beziehungsweise Stadtteil
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 103Verteilung der Zuschüsse pro Ortsbezirk beziehungsweise StadtteilMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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