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Verbandsumlage Landeswohlfahrtsverband Hessen 2024

Vorlagentyp: ACDU
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage bezieht sich auf die steigende Verbandsumlage des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für das Jahr 2024 und deren Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt am Main. Insbesondere wird die Höhe der Umlage sowie die zu erwartenden Minderaufwendungen aufgrund von Zuständigkeitsänderungen hinterfragt.

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Fragen an den Magistrat

Der offiziellen Haushaltsplanung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen für das Haushaltsjahr 2024 wurde eine Eckwertplanung vorangestellt, um den Trägern des LWV Hessen frühestmöglich Anhaltspunkte für die zukünftige Verbandsumlage und damit für die Haushaltsplanung 2024 zu geben. Am 05.07.2023 wurden die Eckwerte für die Haushaltsplanung 2024 beschlossen. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Verwendung von Rücklagen für den Haushaltsausgleich steigt die erforderliche Verbandsumlage des LWV Hessen in 2024 voraussichtlich um rund 178,7 Millionen EUR auf 1,8 Milliarden EUR.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

a) Welche Mehrbelastung für den Haushalt 2024 der Stadt Frankfurt am Main ergibt sich durch die im nächsten Jahr steigende Verbandsumlage des LWV Hessen gegenüber dem Haushalt 2023?

b) Wie hoch war die Verbandsumlage, die von Frankfurt in den Jahren 2020 bis 2023 an den LWV Hessen gezahlt wurde?

c) Welche Minderaufwendungen (personell/finanziell) sind im Haushalt 2024 wegen der Zuständigkeitsänderung für die Leistungen der Eingliederungshilfe für den dritten Lebensabschnitt von der örtlichen Ebene auf den LWV Hessen zu erwarten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2023Sie sind hier
    AA 243Verbandsumlage Landeswohlfahrtsverband Hessen 2024
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 452Verbandsumlage Landeswohlfahrtsverband Hessen 2024Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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