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Zustand der kommunalen Brücken in Frankfurt

Vorlagentyp: ABFF
41 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit dem Zustand der kommunalen Brücken in Frankfurt und fordert den Magistrat auf, detaillierte Informationen zu den Brückenbauwerken, deren Prüfungen und Instandhaltungsinvestitionen bereitzustellen. Ziel ist es, die Sicherheit und den Zustand der Brückeninfrastruktur zu gewährleisten und notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung zu identifizieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

In einem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Juli 2021 unter dem Titel "Es knallt, und die Brücke ist weg" veröffentlichten Interview führt der Präsident der Bundesingenieurkammer, Heinrich Bökamp, unter anderem aus, dass laut einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik von den rund 67.000 kommunalen Straßenbrücken in Deutschland bis 2030 etwa 10.000 Brücken ersetzt werden müssen. Aufgrund des bedenklichen Zustands vieler Brücken erhebt er die Forderung nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflicht. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat hierzu folgende Fragen beantworten: 1.) Wie viele kommunale Brücken gibt es in Frankfurt? 2.) Hat die Stadt Frankfurt darüber hinaus Baulasten für Brückenbauwerke im Zuge von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen auf ihrem Gemeindegebiet zu tragen und falls ja, für wie viele? 3.) Gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung RI-EBW-PRÜF lässt sich der Zustand der Brückenbauwerke mit Hilfe von Zustandsnoten beschreiben. In welchem Bauzustand befinden sich die unter 1.) und 2.) bezeichneten Brückenbauwerke, gegliedert in die Notenbereiche 1,0 - 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 - 1,9 (guter Zustand), 2,0 - 2,4 (befriedigender Zustand), 2,5 - 2,9 (ausreichender Zustand), 3,0 - 3,4 (nicht ausreichender Zustand) bzw. 3,5 - 4,0 (ungenügender Zustand)? 4.) Gibt es unter den unter 1.) bzw. 2.) bezeichneten Brückenbauwerken solche, die nicht in den durch die DIN 1076 geregelten Abständen einer Hauptprüfung (jedes sechste Jahr nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung) bzw. einer Einfachen Prüfung (drei Jahre nach einer Hauptprüfung) sowie einer regelmäßigen jährlichen Besichtigung auf offensichtliche Mängel oder Schäden unterzogen wurden? 5.) Falls Frage 4 mit Ja beantwortet wird: Um wie viele Brückenbauwerke handelt es sich dabei und wie lange sind die entsprechenden Überprüfungen (bitte gliedern in Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und jährliche Besichtigungen) jeweils überfällig? 6.) Falls Frage 4 mit Ja beantwortet wird: Warum wurden die Prüfabstände nicht eingehalten und wie stellt die Stadt Frankfurt zukünftig eine turnusgemäße Prüfung und Besichtigung der Brückenbauwerke nach DIN 1076 sicher? 7.) Wie gewährleistet die Stadt Frankfurt, dass die Überprüfung und Besichtigung der Brückenbauwerke durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte erfolgt und werden hierzu auch Dritte eingesetzt? 8.) Sofern die Stadt Frankfurt auch Dritte zur Bauwerksprüfung von Brücken einsetzt: Wird die Bauwerksprüfung - wie empfohlen - abwechselnd durch Dritte und eigenes Personal durchgeführt? 9.) Wieviel Euro hat die Stadt Frankfurt im Zeitraum von 2010 bis 2020 in die Instandhaltung der Brückeninfrastruktur investiert und welche Summen sind hierfür voraussichtlich im Zeitraum von 2021 bis 2026 aufzuwenden? (Angaben bitte per annum)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2021Sie sind hier
    AA 23Zustand der kommunalen Brücken in Frankfurt
    STVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 30. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 238Zustand der kommunalen Brücken in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 4 · 17.01.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 23 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 238/22) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1108,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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