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Stand der Digitalisierung in Frankfurter Einrichtungen des Kulturerbes

Vorlagentyp: ALINKE
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 27.07.2017, A 232

Betreff: Stand der Digitalisierung in Frankfurter Einrichtungen des Kulturerbes Nach einer Bestandsaufnahme von 2011 besitzt die Stadt Frankfurt Kulturgüter im Wert von 2,6 Milliarden Euro, die u.a. in Museen, Archiven und Bibliotheken aufbewahrt werden. Für diese und andere Einrichtungen des Kulturerbes eröffnen sich mit der Digitalisierung von Archivalien und Beständen seit einigen Jahren neue Möglichkeiten der Präsentation - sei es im Lesesaal oder im Internet. Gleichzeitig werden Werke und wertvolle Dokumente geschützt und langfristig gesichert. Aussagen zur wissenschaftlichen Bedeutung der Objekte, zu Vergleichsobjekten, zu den Künstler*innen, der Herkunft, des Zustandes usw. können so ebenfalls zentral erfasst werden. In den Frankfurter Einrichtungen des Kulturerbes wurde spätestens 1999 mit der computergestützten Inventarisierung begonnen. Dabei haben die Fülle und Differenziertheit der Sammlungsbestände eine einheitliche Erfassung erschwert. Um die Kompatibilität der verschiedenen EDV-gesteuerten Systeme voranzutreiben, wurde damals eine Arbeitsgruppe Datenbank Museumsobjekte gegründet mit dem Ziel, übergreifende Lösungen zu finden und auch Fragen der Zukunftssicherheit der Systeme sowie Rechtsfragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Verfügbarkeit von Daten zu klären. Die EU-Richtlinie über die Nutzung verwaister Werke, zu der die scheidende Direktorin des Deutschen Filmmuseums Claudia Dillmann beratend beitrug, hat hier einige Unsicherheiten bei der Digitalisierung geklärt. Zumal der Entwurf des europäischen Urheberrechts Ausnahmen für Einrichtungen des Kulturerbes (Bibliotheken, Museen, Archive oder Einrichtungen des Film- und Tonerbes) vorsieht. Auch die Urteile des EuGH und des BGH zur Digitalisierung in Bibliotheken sind maßgebend. Wann mit einem Abschluss der Erfassungsarbeit in Frankfurt gerechnet wird, konnte von der Arbeitsgruppe damals nicht näher bezeichnet werden. In der Zwischenzeit aber hat die Europäische Kommission das Projekt einer virtuellen europäischen Bibliothek Europeana ins Leben gerufen, das zum Ziel hat, bis zum Jahr 2025 das gesamte europäische Kulturerbe zu katalogisieren. Die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt ist ein wichtiger Protagonist bei Europeana. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist der Stand der Digitalisierung in den mit öffentlichen Geldern geförderten Frankfurter Einrichtungen des Kulturerbes?
  2. Inwieweit sind Archivalien und Bestände dieser Institutionen heute schon in digital-hochauflösender Form verfügbar und wo?
  3. Welche Frankfurter Institutionen nehmen an der virtuellen europäischen Bibliothek Europeana teil? In welchem Umfang? 4. a. Welche Chancen und Risiken sind aus Sicht der Stadt Frankfurt mit der Digitalisierung von Archivalien und Beständen verbunden? b. Welche Erfahrungen konnten seit Beginn der Inventarisierungen gemacht werden? c. Inwieweit haben die verschiedenen Institutionen dabei voneinander gelernt? d. Inwiefern bestehen zur Digitalisierung Kooperationen untereinander, mit externen Dienstleistern bzw. im Rahmen von Drittmittelprojekten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2017Sie sind hier
    AA 232Stand der Digitalisierung in Frankfurter Einrichtungen des Kulturerbes
    STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 27. Oktober 2017BB 353Stand der Digitalisierung in Frankfurter Einrichtungen des KulturerbesMagistratsbericht
  3. 16. März 2018Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 85Stand der Digitalisierung in Frankfurter Einrichtungen des KulturerbesMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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