Anzahl der Schulformwechsel
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl der Schulformwechsel in Frankfurt am Main zu ermitteln und die Gründe dafür zu analysieren. Ziel ist es, die Situation für Schülerinnen und Schüler zu verbessern, die einen Schulformwechsel anstreben, und sicherzustellen, dass ausreichend Plätze in den entsprechenden Schulen vorhanden sind.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum Schülerinnen und Schüler in einen anderen Bildungsgang wechseln. Schulformwechsel können zum Beispiel aufgrund von Querversetzungen (§ 75 (3) HSchG), aufgrund eines Pflichtwechsels bei zweimaliger Nichtversetzung in derselben Jahrgangsstufe oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen (§ 75(2) HSchG) oder aufgrund der Entscheidung der Familie erfolgen.
In Frankfurt und anderen Kommunen gibt es in jedem Jahr zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die die Schulform wechseln, manchmal auch unterjährig oder zum zweiten Schulhalbjahr. Dabei berichten Schüler- sowie Elternvertreterinnen und -vertreter jedoch immer wieder, dass es dann sehr schwierig sei, einen Platz an einer Haupt- und Realschule, einer Kooperativen oder einer Integrierten Gesamtschule zu bekommen und Schülerinnen und Schüler oft weite Wege innerhalb Frankfurts auf sich nehmen müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Schulformwechsel gab es in den letzten drei Schuljahren jeweils (aufgeschlüsselt nach Jahr, abgebenden und aufnehmenden Schulformen sowie Jahrgangsstufen)?
- Wie viele dieser Schulformwechsel erfolgten jeweils auf Grundlage von
a) § 75 (2) HSchG;
b) § 75 (3) HSchG;
c) einer Entscheidung der Eltern?
- Wie viele Plätze sollten, auf Grundlage der unter Punkt 1. genannten Zahlen, pro Bildungsregion und pro Schul(halb)jahr in Haupt- und Realschulen, Realschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen jeweils vorgehalten werden, um Schülerinnen und Schülern, die auf eine andere Schulform wechseln, ein wohnortnahes Angebot machen zu können?
- Welche Schulen nehmen generell Schülerinnen und Schüler auch während des Halbjahres auf? Ist es korrekt, dass dies bei Integrierten Gesamtschulen in der Regel nicht möglich ist?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2023Sie sind hierAA 222Anzahl der SchulformwechselSTVV-Anfrage · CDU
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 331Anzahl der SchulformwechselMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.