Neubau der Städtischen Bühnen - Ergebnisse der Variantenprüfung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Entscheidung des Magistrats über den Standort der Städtischen Bühnen zu hinterfragen, insbesondere die Bevorzugung der "Spiegelvariante" gegenüber der "Kulturmeile". Es wird um Klärung der Verhandlungen, der Einbindung relevanter Dezernate und der Auswirkungen auf Sichtachsen gebeten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Mit dem Magistratsbericht B 138 vom 20.03.2023 und der dazugehörigen Anlage "Ergänzende Prüfaufträge zur Zukunft der Städtischen Bühnen", die in Form einer gebundenen Broschüre bereits im Februar 2023 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, gibt der Magistrat die Ergebnisse der von den Stadtverordneten mit Beschluss § 1701 vom 12.05.2022 erteilten Prüfaufträge sowie alle weiteren seit dem Bericht B 416 vom 13.12.2021 gewonnen Erkenntnisse in Form eines Berichtes der Stabsstelle Städtische Bühnen wieder.
Bei der Vorstellung dieses Berichtes wurde von der zuständigen Dezernentin angekündigt, die Entscheidung über die Standortfrage der Stadtverordnetenversammlung noch vor der Sommerpause 2023 vorlegen zu wollen, bei der der Magistrat jetzt plötzlich zu dem Ergebnis kommt, dass die sogenannte "Spiegelvariante" als Lösung zu favorisieren sei, während er im November 2021 noch deutlich die Variante "Kulturmeile" präferierte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen, bevor er den Stadtverordneten die Entscheidung über die Standortfrage vorzulegen gedenkt:
a) Mit welchen Institutionen (Frankfurter Sparkasse 1822, Landesbank Hessen-Thüringen) und auf welchen Hierarchieebenen wurde über den möglichen Erwerb des für die Variante "Kulturmeile" angedachten Grundstücks "Neue Mainzer Straße 47-51" verhandelt?
b) In welcher Form waren seitens der Stadt Frankfurt die Dezernate III, VI und XI im Hinblick auf die fachlichen Zuständigkeiten Planen, Finanzen und Immobilien in die Verhandlungen über einen möglichen Erwerb des Grundstücks "Neue Mainzer Straße 47-51" eingebunden und falls nein, warum nicht?
c) Der Bericht der Stabsstelle legt dar, dass für die Grundstückskosten der Variante "Kulturmeile" "kein monetäres Abstimmungsergebnis" vorliegt. Welcher mögliche, nicht endverhandelte Kaufpreis für das Grundstück "Neue Mainzer Straße 47-51" stand bei den Gesprächen im Raum?
d) Eine nachvollziehbare Begründung, warum "Abriss-, Baustelleneinrichtungs-, Erd- und Bauarbeiten" auf dem Grundstück "Neue Mainzer Straße 47-51" parallel zur derzeit bestehenden und angrenzenden Baustelle "Central Business Tower" nicht möglich sein sollen, bleibt der Bericht der Stabsstelle schuldig. Die getroffene Aussage, dass dies "angesichts der komplexen baustellenlogistischen Situation ... aller Voraussicht nach nicht parallel erfolgen" könne, ist mehr als schwammig und wirft den Verdacht auf, dass diese rein auf Vermutungen basiert. Einen erklärenden Lageplan, in dem das Bauvorhaben im Bezug zu seiner Umgebung dargestellt wird, lässt der Bericht ebenfalls vermissen.
Welche Erkenntnisse liegen der Stabsstelle Städtische Bühnen darüber vor, welche konkreten Hinderungsgründe für einen parallelen Bauablauf bestehen könnten und in welcher Detailtiefe wurde geprüft, inwieweit es hierfür mögliche Lösungsansätze gibt. Sofern eine solche Prüfung nicht erfolgt sein sollte, warum nicht?
e) Im Hinblick auf neu entstehende Sichtbeziehungen wird im Hinblick auf die "Spiegelvariante" lediglich auf das Jüdische Museum sowie auf das Mainufer Bezug genommen und diese aus "denkmalpflegerischer Sicht . . am wenigsten geeignete Lösung" (S. 36) im gleichen Atemzug euphemistisch wie folgt beschrieben: "Die neuen Gebäude ... schaffen einen Mehrwert für die Erlebnisvielfalt der Stadtlandschaft."
Inwieweit wurde bei der "Spiegelvariante" die mit deren Realisierung einhergehende Zerstörung über Jahrhunderte gewachsener Blickachsen und Sichtbeziehungen untersucht, insbesondere der bedeutsame Blick aus dem Schauspiel Richtung Norden in den grünen Stadtraum, die imposante Sichtachse aus der städtebaulich wichtigen Kaiserstraße Richtung Wallanlage sowie der Blick von der Weißfrauenstraße auf die prachtvolle Fassade des neobarocken Fürstenhofe und falls ja, zu welcher Bewertung ist man bezüglich der Zerstörung dieser Blickachsen und Sichtbeziehungen gekommen?
f) Erst nach der Entscheidung für eine der untersuchten Varianten soll laut dem Bericht der Stabsstelle die Öffentlichkeit informiert und eingebunden werden.
Warum ist diese Einbindung der Öffentlichkeit bislang unterblieben und offensichtlich auch nicht für den weiteren Entscheidungsprozess zur Standortfrage (der nach Vorstellung des Magistrats bis zur Sommerpause 2023 abgeschlossen sein soll) vorgesehen, obwohl bezüglich der Zukunft der Städtischen Bühnen seit Beginn der öffentlichen Debatte in den Reihen der Frankfurter Bürgerschaft bekanntermaßen ein enorm hohes Interesse und Engagement besteht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2021BB 416Neubauoptionen der Städtischen BühnenMagistratsbericht
- 20. März 2023BB 138Neubau der Städtischen Bühnen - Variantenprüfung und GrundstückssicherungMagistratsbericht
- 6. April 2023Sie sind hierAA 213Neubau der Städtischen Bühnen - Ergebnisse der VariantenprüfungSTVV-Anfrage · BFF-BIG
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 79 WochenBB 260Neubau der Städtischen Bühnen - Ergebnisse der VariantenprüfungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate