Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projekts .Frankfurt 21.
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Anfrage vom 09.05.2007, A 205
Betreff:
Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projekts "Frankfurt 21"
Im Zusammenhang mit dem nicht mehr weiter verfolgten Projekt "Frankfurt 21“ wurde eine nach Westen verlängerte Niddastraße als Option für eine Parallelstraße zur Mainzer Landstraße, die in Ost-West-Richtung führt, angesehen. Gleichzeitig wurde geplant, die Hellerhofstraße nach Süden in Richtung des von der Post genutzten Geländes zu verlängern.
Die für den beabsichtigten Straßenbau notwendigen Flächen werden immer noch von einer Bebauung frei gehalten.
Im Interesse einer geordneten Entwicklung des Bereiches zwischen der Mainzer Landstraße im Norden, dem Vorfeld des Hauptbahnhofes im Süden, der Camberger Straße im Westen und der Hafenstraße im Osten fragen wir:
Welche neuen planerischen Vorstellungen verfolgt der Magistrat für den vorstehend genannten Bereich, nachdem das Projekt "Frankfurt 21“ aufgegeben worden ist?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2007Sie sind hierAA 205Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projekts .Frankfurt 21.STVV-Anfrage · CDU
- 24. August 2007BB 630Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projektes .Frankfurt 21.Magistratsbericht
- 8. Februar 2008BB 81Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projektes "Frankfurt 21"Magistratsbericht
- 21. Juli 2008BB 451Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projektes .Frankfurt 21.Magistratsbericht
- 30. April 2009BB 321Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projektes "Frankfurt 21"Magistratsbericht
- 2. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 125 WochenBB 877Stadtplanerische Konsequenzen aus dem Ende des Projektes "Frankfurt 21"Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate