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Starkregen in Frankfurt

Vorlagentyp: ACDU
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit den Folgen von Starkregenereignissen in Frankfurt, insbesondere in den Stadtteilen Eckenheim und Sachsenhausen. Es wird gefragt, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um die Situation zu verbessern und wo bereits Regressansprüche erhoben wurden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Auch in diesem Jahr werden viele Frankfurter Bürgerinnen und Bürger von Starkregenereignissen betroffen, so unter anderem in Eckenheim und Sachsenhausen. Überschwemmte Keller und Wohnräume nehmen zu. Neben dem Klimawandel ist teils auch die zunehmende verdichtete Bebauung als Grund zu benennen, so dass der einfache Hinweis auf privat zu installierende Rückschlagventile nicht immer zielführend erscheint. Das Thema ist bekanntlich leider seit Jahren immer wieder aktuell. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Was unternimmt er konkret in welchen Stadtteilen gegen die Folgen von Starkregenereignissen? Wo und wann darf mit deutlichen Verbesserungen gerechnet werden?
  2. In welchen Stadtteilen wird nichts unternommen und was ist der Grund dafür?
  3. Aus welchen Stadtteilen und in wie großer Anzahl wurden bisher schon Regressansprüche erhoben?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2021Sie sind hier
    AA 18Starkregen in Frankfurt
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 327Starkregen in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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