Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH
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Anfrage vom 01.02.2017, A 158
Betreff: Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Mit der Vorlage M 19 vom 20.01.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Neubau des Klinikums Höchst von bislang € 182,3 Mio. auf insgesamt € 231,3 Mio. Dabei soll der Zuschussbedarf für den Bau um € 26,1 Mio. steigen, weitere Mittel werden u.a. zur Finanzierung der Grunderwerbsteuer für die Gewährung eines Erbbaurechts zugunsten der ZEG mbH, die Betriebsorganisationsfeinplanung und Umzugssimulation, die Beschaffung mobiler Medizintechnik benötigt. Insgesamt sind Mehrkosten von etwa € 49,0 Mio. veranschlagt. In der Begründung führt der Magistrat aus, dass im Zuge der wettbewerblichen Ausschreibung des Klinikneubaus einem Generalunternehmen mit einem Fixkostenangebot bis zur geplanten Fertigstellung des Neubauvorhabens im Jahr 2019 der Zuschlag in Höhe von € 232,7 Mio. erteilt wurde. Die Ursache für diese Kostensteigerung beruht im Wesentlichen darauf, dass die dem Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 zugrundeliegende Berechnung der Baukosten nur einen Baukostenindex (Baupreissteigerung) bis 2014 abgebildet hat. Demgegenüber berücksichtige der mit dem Generalunternehmer vereinbarte Festpreis sämtliche Baupreissteigerungen bis zur vertraglich geregelten Übergabe des Neubaus im II. Quartal 2019. Der Magistrat bezieht sich in seiner Vorlage auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5656 (M 7 vom 16.01.2015), mit dem eine Gesamtinvestitionssumme für den Bauabschnitt I des Ersatzneubaus des Klinikums Höchst in Höhe von € 236,7 Mio. (Eigenanteil: € 182,3 Mio., Anteil Land Hessen: € 54,4 Mio.) festgelegt wurde. Eine Legitimation für den vom Magistrat nunmehr abgeschlossenen Vertrag mit einer Verpflichtung in Höhe von € 231,3 Mio. ist daher nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Seit wann (Datum) hat der Magistrat Kenntnis von der nunmehr zu erwartenden Höhe der Baukosten für den Neubau ?
- Wann (Datum) wurde der Zuschlag an den Generalunternehmer in der angegebenen Höhe erteilt ?
- Seit wann (Datum) hat der Magistrat Kenntnis von der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer für die Gewährung eines Erbbaurechts zugunsten der ZEG mbH ?
- Seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass weitere Mittel zur Finanzierung die Betriebsorganisationsfeinplanung und Umzugssimulation benötigt werden ?
- Wann und wie hat der Magistrat die Stadtverordneten über die Kostensteigerung informiert ?
- Aus welchen Gründen wurden in der Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 für die Berechnung der Baukosten nur ein Baukostenindex (Baupreissteigerung) bis 2014 abgebildet, obwohl zum damaligen Zeitpunkt erkennbar war, dass der Bau erst mehrere Jahre später fertiggestellt sein würde ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2017MM 19Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - Dritter Nachtrag für den Ersatzneubau (Bauabschnitt I) - Umzug in den Neubau - Planungsmittel für die Weiterentwicklung des Klinikgeländes zum Campus Klinikum Frankfurt Höchst (BauMagistratsvortrag
- 1. Februar 2017NRNR 234Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt HöchstSTVV-Antrag · AfD
- 1. Februar 2017Sie sind hierAA 158Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst GmbHSTVV-Anfrage · AfD
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 7 WochenBB 89Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate