Hygienebedingungen an Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die hygienischen Bedingungen an Frankfurter Schulen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Toiletten und Waschmöglichkeiten. Es wird erwartet, dass durch die Beantwortung der Fragen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen werden können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, was Eltern von Schulkindern auch vorher schon wussten: Die meisten Schultoiletten sind in einem schlechten Zustand und Waschmöglichkeiten gibt es für Kinder nur begrenzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Nach welchem Schlüssel wird die Anzahl der Waschmöglichkeiten und Toiletten in Schulen genau berechnet? Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen sich im Schnitt eine Toilette oder ein Waschbecken teilen?
- Kann dieser Schlüssel aktuell an allen Schulen (auch den Schulen, die derzeit ganz oder zum Teil in Containergebäude ausgelagert sind) erreicht werden? Wenn nicht, an wie vielen Schulen gibt es zu wenige Toiletten und Waschbecken?
- Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Schulen mehr Waschmöglichkeiten bereitzustellen, gerade im Hinblick auf wiederkehrende Corona-Wellen?
- Wie sind die Erfahrungen mit Initiativen zur Verbesserung der Toilettensituation in Frankfurter Schulen (Neugestaltung, Aufsicht, erhöhte Reinigungsintervalle etc.)? Welche Maßnahmen sollen verstetigt werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2022Sie sind hierAA 135Hygienebedingungen an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · CDU
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 414Hygienebedingungen an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate