Unhaltbare Zustände auf ABG-Baustelle
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Zusammenfassung
Die Anfrage bezieht sich auf die unhaltbaren Zustände während der Sanierung des Wohnhauses in der Atzelbergstraße 62, die den Mieter*innen nicht länger zuzumuten sind. Es wird gefordert, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um die hygienischen Bedingungen zu verbessern und die Mieter*innen umfassend zu unterstützen.
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Atzelbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Begrünung der Hausfassade der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 1306.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Atzelbergstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Die aktuellen Zustände in dem Mietshochhaus sind untragbar. Während die Mieter*innen die Wohn- und Schlafzimmer weiter bewohnen, werden jeweils das Bad und die Küche kernsaniert, also vollständig herausgebrochen und neu gebaut. Offen verlaufender Baustrom, Fliesensägen im Wohnungsflur, Baulärm, Staub und die Vielzahl wechselnder Bautrupps machen eine Bewohnung eigentlich unmöglich. Ersatzwohnungen werden jedoch nicht angeboten. Lediglich eine Mietminderung, die allerdings von Mieter*in zu Mieter*in zu variieren scheint. Frankfurter Tageszeitungen haben über die Einschränkungen für die Mieter*innen und deren Unmut berichtet. Den Mieter*innen stehen in der Bauzeit eine provisorisch eingerichtete Küchenzeile, Dusche und Toilette in einem zuvor als Abstellkammer genutzten Raum auf dem Gang des jeweiligen Stockwerks zur Verfügung. Die hygienischen Zustände dieser Alles-in-einem-Provisorien sind höchst beklagenswert und den Mieter*innen nicht dauerhaft zuzumuten. Ihnen wurde eine Bauzeit von ein bis zwei Monaten versprochen. In der ersten Phase des Projekts auf der rechten Hausseite dauern die Sanierungsarbeiten bis dato schon den dritten Monat an. Es folgen dann noch der Mittelteil und die linke Haushälfte. Die Zustände werden sich also in absehbarer Zeit nicht bessern. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie bewertet der Magistrat die in Frage stehenden Zustände auf der ABG-Baustelle in der Atzelbergstraße 62?
- Was unternimmt der Magistrat, um die Situation der betroffenen Mieter*innen schnell zu verbessern?
- Nach Bekunden der ABG ist die Liegenschaft in der Atzelbergstraße 62 die letzte in der Siedlung, die in einer groß angelegten Umstellung über die vergangen 10 Jahre saniert wurde. Wurde in den anderen Mietshäusern genauso verfahren?
- Wer ist bei der ABG für solche groß angelegten Sanierungsvorhaben zuständig, wer bei der Stadtverwaltung und wodurch rechtfertigen diese ihre Vorgehensweise?
- Der DMB-Mieterschutzverein erkennt in dem Vorgehen der ABG eine Praxis, die man sonst nur von Vermietern kenne, die ihre Häuser entmieten wollen. Wie verhindert der Magistrat, dass die ABG während groß angelegter Sanierungen auch zukünftig derart mieter*innenfeindlich agiert?
- Warum wurden das örtliche Quartiersmanagement und der zuständige Ortsbeirat nicht in den Umstellungsprozess eingebunden?
- Warum werden den Mieter*innen für die Bauzeit von der ABG keine Ersatzwohnungen angeboten?
- In welcher Höhe werden während der Bauzeit Mietminderungen der Kaltmiete gewährt?
- Werden dabei alle Mieter*innen gleichbehandelt?
- Warum verzichtet die ABG während der Bauzeit nicht bei allen Mieter*innen auf die gesamte Kaltmiete?
- Für welchen genauen Zeitraum werden den Mieter*innen Mietminderungen der Kaltmiete gewährt?
- Warum werden Mietminderungen nicht für die gesamte Dauer der Sanierungsarbeiten gewährt, sondern nur für die Zeit während Bad und Küche in der eigenen Wohnung nicht genutzt werden können, schließlich bestehen auch dann noch erhebliche Beschränkungen des Mietverhältnisses?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2022Sie sind hierAA 134Unhaltbare Zustände auf ABG-BaustelleSTVV-Anfrage · Linke
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 88 WochenBB 139Unhaltbare Zustände auf ABG-BaustelleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG