Ausgleichsabgabe Ostend
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Anfrage vom 10.09.2010, A 1290
Betreff: Ausgleichsabgabe Ostend Durch die Ansiedlung der EZB und des Bildungszentrums Ostend, sowie der Instandsetzung der Grünanlagen der Wallanlage soll der Bodenrichtwert der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke und Häuser so stark gestiegen sein, dass Ausgleichssummen bis zu 80.000 € und mehr von den Grundstückseigentümern gezahlt werden sollen.
Ich frage den Magistrat:
- Nach welchen Kriterien wird der Wertzuwachs bestimmt?
- Wie wurde das Sanierungsgebiet seit Feststellung der ersten Sanierungszone erweitert?
- Warum wurde das Gebiet erweitert?
- Wenn die Mieten im Verhältnis zum Bodenrichtwert steigen sollen, wie den Vermietern nahe gelegt wurde, wie will der Magistrat weiterhin preiswerten Wohnraum in diesem Gebiet erhalten?
- Sieht der Magistrat die Notwendigkeit im Ostend für eine gesunde Mischung von preiswertem und höherwertigem Wohnraumangebot zu sorgen?
- Sieht der Magistrat dieses Ziel durch die exorbitanten Forderungen gefährdet?
- Steigt der Wert einer Mietwohnung mit unveränderter Ausstattung, weil von heute auf morgen der Bodenrichtwert gestiegen ist?
- In welcher Höhe in Prozent?
- Werden die Wohngebiete um die EZB in Zukunft nur der gut betuchten Bevölkerung zur Verfügung stehen?
- Wie wird bei der Wertsteigerung der Faktor der normalen Umfeld Instandhaltung abgezogen oder berücksichtigt?
- Wird den Grundstückseigentümern die Möglichkeit der Stundung eingeräumt?
- Wurden die Grundstückseigentümer auf die zu erwartenden Ausgleichssummen bei der Festlegung des Sanierungsgebietes informiert oder wurden sie von den Forderungen überrascht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2010Sie sind hierAA 1290Ausgleichsabgabe OstendSTVV-Anfrage · FAG
- 3. Dezember 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 759Ausgleichsabgabe OstendMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate