Förderung von Städtepartnerschaften
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Anfrage vom 30.11.2016, A 120
Betreff: Förderung von Städtepartnerschaften Die Stadt Frankfurt pflegt freundschaftliche Kontakte zu mehreren Partnerstädten. Am 24. September wurde ein U-Bahn Fahrzeug auf den Namen der Partnerstadt Deuil la Barre getauft. Vertreter des hauptamtlichen Magistrates waren nicht vertreten. Der Förderkreis für Europäische Partnerschaften e.V. in Nieder-Eschbach hat die gesamte Veranstaltung organisiert, Geschenke der Stadt Frankfurt für die französischen Gäste mussten im Römer förmlich erbettelt werden. Auf Wunsch der Gäste aus Deuil la Barre wurde u.a. das Senckenberg Museum besucht, sogar der Eintritt musste selber getragen werden. Nach unseren Beobachtungen werden Gäste aus anderen Partnerstädten Frankfurt besonders behandelt und durch Präsenz eines oder auch mehrerer Magistratsmitglieder gewürdigt. Daher fragen wir den Magistrat:
- Gibt es bei den verschiedenen Frankfurter Partnerstädten Partnerschaften erster und zweiter Ordnung?
- Warum werden Gäste aus Deuil la Barre nicht genauso behandelt wie Gäste aus den anderen Partnerstädten wie z.B. Tel Aviv, Eskişehir, Yokohama oder Birmingham, Kairo, Dubai usw.? Liegt es an der Größe von Deuil la Barre, oder an der Partnerschaft durch die frühere selbständige Gemeinde Nieder-Eschbach?
- Was gedenkt der Magistrat zu tun und wie sehen seine aktuellen Planungen im Hinblick auf das Jubiläum der 50 jährigen Partnerschaft zwischen Nieder-Eschbach und Deuil la Barre 2017 aus?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2016Sie sind hierAA 120Förderung von StädtepartnerschaftenSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 69Förderung von StädtepartnerschaftenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate