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Zukünftige Nutzung der Frankfurter Bunkeranlagen

Vorlagentyp: AFDP
163 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 14.04.2010, A 1196

Betreff: Zukünftige Nutzung der Frankfurter Bunkeranlagen Im Denkmalbeirat wurde berichtet, dass durch das Frankfurter Denkmalamt die Bunkeranlagen in Frankfurt bezüglich ihrer möglichen Unterschutzstellung gesichtet wurden. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Bunker gibt es in Frankfurt, wo stehen sie und wie ist ihre heutige Nutzung?
  2. Welche Bunker stehen momentan unter Denkmalschutz und welche nicht?
  3. Was ist das Ergebnis der Besichtigung durch das Denkmalamt? Bei welchen Bunkern soll es Änderungen hinsichtlich der Unterschutzstellung bzw. Nicht-Unterschutzstellung geben?
  4. Welche Konzepte verfolgt der Magistrat für die Nutzung der einzelnen Bunker in Zukunft? Welche Überlegungen gibt es einzelne Bunker zukünftig anders zu nutzen?
  5. Gibt es Überlegungen einzelne Bunkeranlagen abzubrechen und das Gelände einer anderen Nutzung zuzuführen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2010Sie sind hier
    AA 1196Zukünftige Nutzung der Frankfurter Bunkeranlagen
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 11. Juni 2010BB 381tendTitel/Betreff: Zukünftige Nutzung der Frankfurter BunkeranlagenMagistratsbericht
  3. 18. November 2011BB 477tendTitel/Betreff: Zukünftige Nutzung der Frankfurter BunkeranlagenMagistratsbericht
  4. 27. April 2012BB 194tendTitel/Betreff: Zukünftige Nutzung der Frankfurter BunkeranlagenMagistratsbericht
  5. 31. August 2012BB 396tendTitel/Betreff: Zukünftige Nutzung der Frankfurter BunkeranlagenMagistratsbericht
  6. 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 163 WochenBB 279Zukünftige Nutzung der Frankfurter BunkeranlagenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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