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Weitere Bauabschnitte der Niddarenaturierung

Vorlagentyp: V
6 Stationen im Verfahren14 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird um Informationen zu den geplanten Bauarbeiten an den Niddaaltarmen gebeten, da diese für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem S-Bahn-Ausbau wichtig sind. Die klärenden Antworten zu den Fragen sollen die Vorbereitungen und Planungen rund um den Erhalt des Praunheimer Wehrs und die anderen Instandhaltungsmaßnahmen unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 26.11.2024 antworten müssen. Seit 685 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Praunheimer Brücke — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Die Antwort per E-Mail bekommen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wann ist mit dem Beginn der umfangreichen Arbeiten zum Anschluss der Niddaaltarme zwischen Praunheimer Brücke und Hausener Wehr zu rechnen?
  2. Wann ist mit einem Umbau bzw. Abbau des Hausener Wehrs zu rechnen?
  3. Wann soll der Umbau bzw. Abbau des Praunheimer Wehrs erfolgen?
  4. Besteht die Möglichkeit, das Bauwerk "Praunheimer Wehr" ggf. mit Brückenfunktion zu erhalten, bzw. gibt es dazu bereits Überlegungen?

Kontext

Die Arbeiten zum Anschluss des Niddaaltarms "Praunheimer Mühle" neigen sich dem Ende zu. Dieses Projekt ist eine Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn AG für den viergleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel.

In einem zweiten Schritt soll das bewegliche Praunheimer Wehr ersetzt werden.

Zudem ist auch der Ersatz des Hausener Wehrs und der Anschluss der Niddaaltarme zwischen der Praunheimer Brücke und dem Hausener Wehr geplant. Hierzu heißt es in der Stellungnahme vom 17.12.2021, ST 2279, dass mit den Arbeiten nicht vor 2025 begonnen werden kann.

Zudem gibt es eine Initiative, die sich für den Erhalt des Bauwerks "Praunheimer Wehr" - ohne Wehrfunktion - einsetzt, um es als Dokument der Zeitgeschichte zu erhalten.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Vorgang: V 125/21 OBR 7; ST 2279/21 Die Arbeiten zum Anschluss des Niddaaltarms "Praunheimer Mühle" neigen sich dem Ende zu. Dieses Projekt ist eine Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn AG für den viergleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel. In einem zweiten Schritt soll das bewegliche Praunheimer Wehr ersetzt werden. Zudem ist auch der Ersatz des Hausener Wehrs und der Anschluss der Niddaaltarme zwischen der Praunheimer Brücke und dem Hausener Wehr geplant. Hierzu heißt es in der Stellungnahme vom 17.12.2021, ST 2279, dass mit den Arbeiten nicht vor 2025 begonnen werden kann. Zudem gibt es eine Initiative, die sich für den Erhalt des Bauwerks "Praunheimer Wehr" - ohne Wehrfunktion - einsetzt, um es als Dokument der Zeitgeschichte zu erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2021OFOF 48/7Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. September 2021VV 125Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrAnfrage
  3. 17. Dezember 2021STST 2279Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrStellungnahme
  4. 18. Oktober 2022OFOF 216/7Ein Wasserlehrpfad an der NiddaOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  5. 19. August 2024OFOF 426/7Weitere Bauabschnitte der NiddarenaturierungOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 3. September 2024Sie sind hier
    VV 999Weitere Bauabschnitte der Niddarenaturierung
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 7
Sitzung 34 · 21.01.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 35 · 11.02.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 36 · 18.03.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 37 · 22.04.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 38 · 20.05.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 39 · 17.06.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 02.09.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 41 · 21.10.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 42 · 25.11.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 43 · 20.01.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 44 · 24.02.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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