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Ist ein Auenwald im Frankfurter Westen möglich?

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Aufforstung von Waldflächen im Frankfurter Westen zu prüfen. Dies ist notwendig, um den Verlust von Waldflächen durch Verkehrsprojekte entgegenzuwirken und die CO2-Bindung sowie die Erholungsfunktion des Waldes zu fördern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen und zu berichten, ob es weitere Flächen im Frankfurter Westen gibt, die zur Aufforstung von Wald geeignet sind;
  2. anzugeben, wie groß diese Flächen sein könnten.

Begründung

Auf dem Stadtgebiet der Stadt Frankfurt wurden in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere durch Verkehrsprojekte in großem Umfang Waldflächen vernichtet. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sind Aufforstungen an geeigneten Stellen dringend geboten. Durch die CO2-Bindung der Bäume wird dem Klimawandel entgegengewirkt, und die Erholungsfunktion des Waldes ist in einer Großstadt wie Frankfurt von immenser Bedeutung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2024OFOF 1023/6Sindlingen: Ist ein Auenwald in Sindlingen möglich?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. Mai 2024Sie sind hier
    VV 954Ist ein Auenwald im Frankfurter Westen möglich?
    Anfrage
  3. 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1418Ist ein Auenwald im Frankfurter Westen möglich?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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