Sicherheit auf den Bordsteinradwegen der Offenbacher Landstraße
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Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 entstanden aus Vorlage: OF 925/5 vom 23.07.2018
Betreff: Sicherheit auf den Bordsteinradwegen der Offenbacher Landstraße Vorgang: OM 1645/17 OBR 5 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Erkenntnisse ihm über die Ursachen des Unglücks vor dem Haus Offenbacher Landstraße 120, bei dem ein Radfahrer am 18. April 2018 stürzte und später verstarb, vorliegen.
Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 19.05.2018, OM 1645, gebeten, im oben genannten Straßenabschnitt den Radweg auf die Fahrbahn zu verlagern, weil dem Ortsbeirat Berichte über schwere Stürze vorlagen. Eine abschließende Stellungnahme hat der Magistrat für das zweite Quartal 2018 in Aussicht gestellt. Der neue Unglücksfall scheint den völlig unzureichenden Standard des Bordsteinradweges zu bestätigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2018 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1324/5 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 6. August 2019. Der Magistrat antwortete am 15. Oktober 2018 mit der Stellungnahme ST 1990. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 9 Wochen.