Auskunftsersuchen zum Areal Oberforsthaus
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zum Areal Oberforsthaus gebeten, insbesondere zu den Verhandlungen mit einem möglichen Investor und den Plänen der Stadt für das Areal. Ziel ist es, die Nutzung des seit fast 50 Jahren ungenutzten Geländes zu klären und die Bevölkerung transparent zu informieren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Wann ist mit einem Ergebnis der Verhandlungen mit dem aktuellen möglichen Investor zu rechnen (Bericht FNP vom 10.06.2021)?
Welche Pläne gibt es seitens der Stadt, sollte das aktuelle mögliche Projekt erneut nicht realisierbar sein?
Ist ein Abriss des noch bestehenden Gebäudes, das offensichtlich sehr marode ist, denkbar?
Gibt es ein Gesamtkonzept zum gesamten Areal seitens der Stadt Frankfurt?
Welches Ziel verfolgt die Stadt Frankfurt mit dem seit fast 50 Jahren nicht genutzten Gelände?
Kontext
Der Magistrat wird um Auskunft zum gesamten Areal Oberforsthaus gebeten,
Begründung
Seit dem Jahr 1963 ist das Areal Oberforsthaus quasi ohne Nutzung. Sollte es zum wiederholten Male nicht gelingen, mit den aktuellen Verhandlungen einen Nutzer oder Investor zu finden, muss die Stadt Frankfurt nach knapp 50 Jahren ergebnislosen Bestrebungen alternative Pläne vorlegen. Die Stadt Frankfurt muss sich den Fragen stellen, ob das bestehende Gebäude noch zu retten ist, eigene Pläne vorlegen und die Bevölkerung transparent informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2021OFOF 99/5Auskunftsersuchen zum Areal OberforsthausOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2021Sie sind hierVV 91Auskunftsersuchen zum Areal OberforsthausAnfrage
- 18. Oktober 2021STST 1888Auskunftsersuchen zum Areal OberforsthausStellungnahme
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 538Auskunftsersuchen zum Areal OberforsthausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen