Zukunft des Waldspielparks Scheerwald (II) hier: Grillplätze im Ortsbezirk 5 und im Umland
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Auskunftsersuchen vom 04.05.2018, V 841 entstanden aus Vorlage: OF 848/5 vom 19.04.2018
Betreff: Zukunft des Waldspielparks Scheerwald (II) hier: Grillplätze im Ortsbezirk 5 und im Umland Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Grillplätze mit wie vielen Grillstellen 1. im Ortsbezirk 5, 2. im restlichen Stadtgebiet und 3. im Umland von Frankfurt am Main existieren und welche Grillplätze mit wie vielen Grillstellen 1. im Ortsbezirk 5, 2. im restlichen Stadtgebiet und 3. im Umland von Frankfurt am Main bislang geschlossen worden sind.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Zustände im Waldspielpark Scheerwald an den letzten Wochenenden beschwert. Die Grillplätze waren alle belegt. Dies wurde zum Anlass genommen, unkontrolliert auf dem ganzen Gebiet des Waldspielparks Scheerwald zu grillen. Da die Toilettenanlage geschlossen war, verrichteten die Bürgerinnen und Bürger ihre Notdurft in den Waldgebieten. Die Größe des Grillplatzes im Waldspielpark Scheerwald ist für die Anwohnerinnen und Anwohner sicherlich ausreichend, nicht aber als überregionaler Grillplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2018OFOF 848/5Zukunft des Waldspielparks Scheerwald (II) hier: Grillplätze im Ortsbezirk und im UmlandOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 4. Mai 2018Sie sind hierVV 841Zukunft des Waldspielparks Scheerwald (II) hier: Grillplätze im Ortsbezirk 5 und im UmlandAnfrage
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1532Zukunft des Waldspielparks Scheerwald (II) hier: Grillplätze im Ortsbezirk 5 und im UmlandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen