Erneuerung der Spielgeräte am Spielplatz “Flutgraben” in Preungesheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.09.2013, V 832 entstanden aus Vorlage: OF 509/10 vom 09.09.2013
Betreff: Erneuerung der Spielgeräte am Spielplatz "Flutgraben" in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Ortsbeirat 10 über eine aktuelle Erneuerung der Spielgeräte am Spielplatz Flutgraben informiert wird. Dies umfasst nachfolgende Fragen: - Welche Spielgeräte sind als Ersatz für das abgebaute Piratenschiff geplant? - Sind hierfür finanzielle Mittel im Haushalt eingestellt? - Wer ist über eine mögliche Erneuerung informiert und beteiligt?
Begründung: Seit Anfang August 2013 wurde das Piratenschiff vom Grünflächenamt entfernt. An seiner Stelle bleibt derzeit nur noch der Riesensandkasten. Hier wurde ein winziges Spielhaus eingebaut. Insbesondere eine Rutschbahn wird von den dort spielenden Kindern vermisst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2013OFOF 509/10Erneuerung der Spielgeräte am Spielplatz .Flutgraben. in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. September 2013Sie sind hierVV 832Erneuerung der Spielgeräte am Spielplatz “Flutgraben” in PreungesheimAnfrage
- 20. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1788Erneuerung der Spielgeräte am Spielplatz "Flutgraben" in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen