Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die Folgen der Seveso-Einigung

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 808 entstanden aus Vorlage: OF 661/6 vom 25.03.2018

Betreff: Die Folgen der Seveso-Einigung Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche planerischen Vorhaben im Gebiet des Ortsbezirks 6 nach der erfolgten Einigung mit den Betreibern Infraserv und Infrasite der Industrieparks in Höchst und Griesheim nunmehr wieder aufgenommen und weiter verfolgt werden können. Von besonderem Interesse ist dabei, 1. welche Vorhaben/Pläne unverändert zum vorherigen Status schnell weiter verfolgt werden können; 2. welche Vorhaben/Pläne neu geplant werden müssen, etwa aufgrund zwischenzeitlich geänderter Verkehrsvorhaben; 3. welche Wohnungsbauvorhaben nun in welchem Zeitrahmen verwirklicht werden können.

Begründung: Die Einigung zwischen der Stadt Frankfurt und den Betreibern der Industrieparks in Höchst, Griesheim und Fechenheim bringt besonders im Bereich des Ortsbezirks 6 endlich die Planungen für mögliche neue Wohngebiete wieder in Gang. Der Ortsbeirat möchte sich einen Überblick über den Status quo verschaffen, um die wichtigen Vorhaben unterstützen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2018OFOF 661/6Die Folgen der Seveso-EinigungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. April 2018Sie sind hier
    VV 808Die Folgen der Seveso-Einigung
    Anfrage
  3. 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1210Die Folgen der Seveso-EinigungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen