Die Folgen der Seveso-Einigung
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Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 808 entstanden aus Vorlage: OF 661/6 vom 25.03.2018
Betreff: Die Folgen der Seveso-Einigung Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche planerischen Vorhaben im Gebiet des Ortsbezirks 6 nach der erfolgten Einigung mit den Betreibern Infraserv und Infrasite der Industrieparks in Höchst und Griesheim nunmehr wieder aufgenommen und weiter verfolgt werden können. Von besonderem Interesse ist dabei, 1. welche Vorhaben/Pläne unverändert zum vorherigen Status schnell weiter verfolgt werden können; 2. welche Vorhaben/Pläne neu geplant werden müssen, etwa aufgrund zwischenzeitlich geänderter Verkehrsvorhaben; 3. welche Wohnungsbauvorhaben nun in welchem Zeitrahmen verwirklicht werden können.
Begründung: Die Einigung zwischen der Stadt Frankfurt und den Betreibern der Industrieparks in Höchst, Griesheim und Fechenheim bringt besonders im Bereich des Ortsbezirks 6 endlich die Planungen für mögliche neue Wohngebiete wieder in Gang. Der Ortsbeirat möchte sich einen Überblick über den Status quo verschaffen, um die wichtigen Vorhaben unterstützen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2018OFOF 661/6Die Folgen der Seveso-EinigungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. April 2018Sie sind hierVV 808Die Folgen der Seveso-EinigungAnfrage
- 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1210Die Folgen der Seveso-EinigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen