Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 801 entstanden aus Vorlage: OF 789/6 vom 09.08.2013

Betreff: Zeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen Der Magistrat wird gebeten, zum Stichtag 01.08.2013 für den Stadtteil Zeilsheim umfassend darzustellen, - wie viele U 3-Betreuungsplätze insgesamt vorhanden sind; - wie groß der weitere Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen derzeit ist, der auch anhand der "Bedarfsabfrage U 3" des Stadtschulamtes im Juli 2013 ermittelt wurde; - wie den Bedürfnissen der Zeilsheimer Eltern ohne Betreuungsplatz derzeit geholfen wird; - welche Maßnahmen im Jahr 2013 zu einer Verbesserung der Betreuungszahlen führen; - welche für 2014 geplanten Maßnahmen zu einer weiteren Verbesserung führen können.

Begründung: Seit dem

  1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen U 3-Betreuungsplatz. In Zeilsheim ist trotz vieler Bemühungen kaum eine signifikante Steigerung von Betreuungsplätzen erreicht worden. Dem Ortsbeirat und auch der Elterninitiative für mehr Kita-Plätze in Zeilsheim ist es ein wichtiges Anliegen, die betroffenen Eltern umfassend zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2013OFOF 789/6Zeilsheim: Bedarf an U 3-BetreuungsplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. August 2013Sie sind hier
    VV 801Zeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen
    Anfrage
  3. 1. November 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1523Zeilsheim: Bedarf an U3-BetreuungsplätzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen