Qualitätssicherung bei der Buslinie 25 (Bahnhof Berkersheim -Kurmarkstraße)
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Auskunftsersuchen vom 12.03.2018, V 773 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 26.02.2018
Betreff: Qualitätssicherung bei der Buslinie 25 (Bahnhof Berkersheim -Kurmarkstraße) Der Magistrat wird zu den nachstehenden Fragen um Auskunft gebeten:
- Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -Verbesserung auf der o. g. Buslinie wurden von der lokalen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ mbH in den vergangenen 12 Monaten umgesetzt?
- Wie wurde der Erfolg dieser Maßnahmen kontrolliert?
- Welche Ergebnisse zeigten die Erfolgskontrollen? Begründung: Aufgrund zahlreicher Kundenbeschwerden über die Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und die allgemeine Servicequalität kam es im Februar 2017 zu einigen Presseberichten und auch zu einem Beitrag des Hessischen Rundfunks (Buschaos in Frankfurt-Harheim, Hessenschau vom 20.02.2017). Die Verantwortlichen von traffiQ versprachen damals, sowohl gegenüber Presse und Rundfunk als auch dem Ortsbeirat, Maßnahmen zur Verbesserung. Dem Ortsbeirat sind seither keine Maßnahmen bzw. Ergebnisse zur Kenntnis gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2018OFOF 126/14Qualitätssicherung bei der Buslinie 25 (Bahnhof Berkersheim -Kurmarkstraße)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2018Sie sind hierVV 773Qualitätssicherung bei der Buslinie 25 (Bahnhof Berkersheim -Kurmarkstraße)Anfrage
- 25. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1166Qualitätssicherung bei der Buslinie 25 (Bahnhof Berkersheim Kurmarkstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen