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Sossenheim: Fuß- und Fahrradweg während der Erneuerung der Brücke an der Anschlussstelle Eschborn?

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.05.2013, V 743 entstanden aus Vorlage: OF 725/6 vom 26.04.2013

Betreff: Sossenheim: Fuß- und Fahrradweg während der Erneuerung der Brücke an der Anschlussstelle Eschborn? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer angeboten werden, um während der Erneuerung der Brücke der Autobahn BAB 66 über die L 3006 (Siegener Straße bzw. Sossenheimer Straße) von Sossenheim nach Eschborn und umgekehrt zu gelangen.

Begründung: Der Fuß- bzw. Fahrradweg entlang der Siegener Straße bzw. Sossenheimer Straße wird derzeit von vielen Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt. Dazu gehören auch viele Kinder und Jugendliche, die in Eschborn zur Schule gehen. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat 6 den Magistrat, über alternative Möglichkeiten zu berichten, wenn während der Baumaßnahmen an der Brücke der Weg nicht genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2013OFOF 725/6Sossenheim: Fuß- und Fahrradweg während der Erneuerung der Brücke an der Anschlussstelle Eschborn?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Mai 2013Sie sind hier
    VV 743Sossenheim: Fuß- und Fahrradweg während der Erneuerung der Brücke an der Anschlussstelle Eschborn?
    Anfrage
  3. 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1220Sossenheim: Fuß- und Fahrradweg während der Erneuerung der Brücke an der Anschlussstelle Eschborn?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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