Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße
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Querstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Kreuzung Oeder Weg/Querstraße/Jahnstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt der A661 zur Friedberger Landstraße für den Radverkehr14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Querstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 673 entstanden aus Vorlage: OF 299/3 vom 22.11.2012
Betreff: Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 zeitnah über die vorgesehene Nutzung des seit vielen Jahren als Bauruine leer stehenden und entkernten Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße zu berichten.
Begründung: Die genannte Bauruine war Presseberichten zufolge viele Jahre Gegenstand von Rechtsstreiten über die Baugenehmigung. Es besteht nunmehr ein nachhaltiger Bedarf, diesen Schandfleck alsbald wieder einer normalen baulichen Nutzung zum Vorteil der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2012OFOF 299/3Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2013Sie sind hierVV 673Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 914Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen