Ampelanlage in der Ronneburgstraße, Ecke Gießener Straße
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Weilbrunnstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.03.2013, V 661 entstanden aus Vorlage: OF 414/10 vom 24.02.2013
Betreff: Ampelanlage in der Ronneburgstraße, Ecke Gießener Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob an der Ampelanlage in der Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße in Fahrtrichtung Westen der Verkehrsfluss verbessert werden kann. Linksabbieger behindern den Verkehr in Richtung Eckenheim, darunter auch die Busse der Buslinie 39.
Begründung: Offenbar wurde die Ampeltaktung verkürzt. Leider kommt es neuerdings an diesem "Nadelöhr" nun vermehrt zu Rückstaus. Dies sollte verhindert werden, da insbesondere der Hauptverkehr aus dem Frankfurter Bogen über die Weilbrunnstraße und die Homburger Landstraße zur Ronneburgstraße fließt. Zudem könnten so unnötige Abgase sowie Lärmbeeinträchtigungen vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2013OFOF 414/10Ampelanlage in der Ronneburgstraße, Ecke Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2013Sie sind hierVV 661Ampelanlage in der Ronneburgstraße, Ecke Gießener StraßeAnfrage
- 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 809Ampelanlage in der Ronneburgstraße, Ecke Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen