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Nachpflanzung gefällter Bäume entlang des Main-Weser-Bahndammes im Ortsbezirk

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 fordert Informationen über die Nachpflanzung gefällter Bäume entlang des Main-Weser-Bahndammes. Dies geschieht, um die Anwohner über die geplanten Maßnahmen zu informieren und die zugesagten Nachpflanzungen zu realisieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

Zur Erweiterung des Bahndammes mussten im Vorfeld der Hauptbaumaßnahmen zahlreiche Bäume entlang der Strecke gefällt werden. Den Anwohnerinnen und Anwohnern wurde auf einer Informationsveranstaltung 2017 zugesagt, dass ein Teil der Bäume nach Beendigung der Baumaßnahmen entlang der Strecke nachgepflanzt werden sollen

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, an welchen Stellen und wann es zu diesen Nachpflanzungen kommen wird.

Kontext

Zur Erweiterung des Bahndammes mussten im Vorfeld der Hauptbaumaßnahmen zahlreiche Bäume entlang der Strecke gefällt werden. Den Anwohnerinnen und Anwohnern wurde auf einer Informationsveranstaltung 2017 zugesagt, dass ein Teil der Bäume nach Beendigung der Baumaßnahmen entlang der Strecke nachgepflanzt werden sollen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2023OFOF 525/9Nachpflanzung gefällter Bäume entlang des Main-Weser-Bahndammes im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. April 2023Sie sind hier
    VV 656Nachpflanzung gefällter Bäume entlang des Main-Weser-Bahndammes im Ortsbezirk
    Anfrage
  3. 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1967Nachpflanzung gefällter Bäume entlang des Main-Weser-Bahndammes im OrtsbezirkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 23 · 14.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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