Befestigung des Uferwegs nördlich der Nidda im Bereich S-Bahnbrücke Rödel-heim/Westerbach
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Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 612 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 09.10.2017
Betreff: Befestigung des Uferwegs nördlich der Nidda im Bereich S-Bahnbrücke Rödel-heim/Westerbach Im oben genannten Bereich ist der Uferweg als wassergebundener Weg ausgeführt, vor und dahinter dagegen mit einem hellen Asphalt befestigt. Diesbezüglich wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Gibt es Gründe, warum ein Lückenschluss bislang nicht erfolgte?
- Wäre ein Lückenschluss möglich, bzw. was spricht dagegen?
- Würden mit einer durchgängigen Befestigung die Gründe wegfallen, die bisher die Installation von Mülleimern in diesem Bereich verhindern? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2017OFOF 212/7Befestigung des Uferwegs nördlich der Nidda im Bereich S-Bahnbrücke Rödel-heim/WesterbachOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 24. Oktober 2017Sie sind hierVV 612Befestigung des Uferwegs nördlich der Nidda im Bereich S-Bahnbrücke Rödel-heim/WesterbachAnfrage
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 388Befestigung des Uferwegs nördlich der Nidda im Bereich S-Bahnbrücke Rödelheim/WesterbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen