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Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße II

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 549 entstanden aus Vorlage: OF 188/7 vom 06.08.2017

Betreff: Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße II Die Vorstellung der Ideen/Planungen für eine Bebauung im Frankfurter Nordwesten haben Fragen aufgeworfen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat:

  1. Plant der Magistrat, den in Aufstellung befindlichen B-Plan (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße II) zu verändern?
  2. Geht der Magistrat davon aus, dass möglichst kurzfristig mit einer Umwidmung (z. B. zu einem urbanen Mischgebiet) und einer dann anschließenden baldigen Bebauung begonnen werden kann?
  3. Welche zeitlichen Rahmen sieht der Magistrat für die Bebauung des Gebietes südlich des Steinbachs und östlich der Autobahn 5?
  4. Wann kann der Ortsbeirat mit einer Vorstellung des "neuen" B-Plans (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße II) und der weiteren geplanten Bebauung rechnen? Wie beabsichtigt der Magistrat, die Bürger und den Ortsbeirat einzubinden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2017OFOF 188/7Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiet nördlich Heerstraße IIOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 22. August 2017Sie sind hier
    VV 549Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße II
    Anfrage
  3. 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2512Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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