Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße
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Auskunftsersuchen vom 02.11.2012, V 542 entstanden aus Vorlage: OF 426/5 vom 15.10.2012
Betreff: Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, die Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße derart zu gestalten, dass der Höhenunterschied zwischen Aufpflasterung und Offenbacher Landstraße achsenschonender gestaltet werden kann.
Begründung: Die "Sinussteine" (die im Übrigen eher einem um 90° gedrehten Tangens ähneln) verbinden die Offenbacher Landstraße mit der Aufpflasterung. Problematisch hierbei ist, dass Fahrzeuge, die die Aufpflasterung queren wollen, bei diesem Vorhaben mehr oder weniger durchgeschüttelt werden. Der Ortsbeirat 5 bittet daher zu prüfen, ob die "Sinussteine" ersetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2012OFOF 426/5Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 2. November 2012Sie sind hierVV 542Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/BuchrainstraßeAnfrage
- 21. Dezember 2012STST 1958Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße / BuchrainstraßeStellungnahme
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 858Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße / BuchrainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen