Kanalverbindung zwischen der Kläranlage im Industriepark Griesheim und der im Industriepark Höchst
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Auskunftsersuchen vom 15.08.2017, V 527 entstanden aus Vorlage: OF 453/6 vom 31.07.2017
Betreff: Kanalverbindung zwischen der Kläranlage im Industriepark Griesheim und der im Industriepark Höchst Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Trifft es zu, dass derzeit an Planungen gearbeitet wird, einen Kanal zwischen der Kläranlage im Industriepark Griesheim und der Kläranlage im Industriepark Höchst zu bauen?
- Wenn ja, was wäre der Zweck eines solchen Projekts? Begründung: Aus verlässlicher Quelle, die aber nicht offengelegt werden kann, wird über derartige Planungen berichtet. Da über das Projekt in der Politik noch nichts bekannt ist, besteht der sicher verständliche Wunsch, den Vorgang bestätigt zu bekommen und genauer informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2017OFOF 453/6Kanalverbindung zwischen Griesheimer Kläranlage und Industriepark HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. August 2017Sie sind hierVV 527Kanalverbindung zwischen der Kläranlage im Industriepark Griesheim und der im Industriepark HöchstAnfrage
- 6. Oktober 2017STST 2024Kanalverbindung zwischen der Kläranlage im Industriepark Griesheim und der im Industriepark HöchstStellungnahme
- 30. April 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 832Kanalverbindung zwischen der Kläranlage im Industriepark Griesheim und der im Industriepark HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen