Raum-/Nutzungsmöglichkeiten für Griesheimer Vereine im Bürgerhaus Griesheim
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Kegelbahn — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.
- Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Frankfurter Turnverein 1860 c) Turn- und Sportgemeinde Oberrad e. V.05.12.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Kegelbahn im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim28.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Fahrradbügel Petterweilstraße21.01.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Auskunftsersuchen vom 30.10.2012, V 518 entstanden aus Vorlage: OF 526/6 vom 15.10.2012
Betreff: Raum-/Nutzungsmöglichkeiten für Griesheimer Vereine im Bürgerhaus Griesheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Welche Räume stehen im Bürgerhaus Griesheim nach dem Umbau zur Verfügung?
- Was geschieht mit dem Untergeschoss?
- Was geschieht mit der Kegelbahn und der Gaststätte im Untergeschoss?
- Gibt es zukünftig hier evtl. Lagermöglichkeiten für Vereine? Gibt es auch anderweitige Möglichkeiten, des Problems habhaft zu werden? Begründung: Immer mehr Griesheimer Vereine benötigen größere Unterstellflächen für ihre Utensilien. Die Anmietungsmöglichkeiten auf dem freien Markt sind begrenzt und sehr teuer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2012OFOF 526/6Raum-/Nutzungsmöglichkeiten für Griesheimer Vereine im Bürgerhaus GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2012Sie sind hierVV 518Raum-/Nutzungsmöglichkeiten für Griesheimer Vereine im Bürgerhaus GriesheimAnfrage
- 14. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 79Raum-/Nutzungsmöglichkeiten für Griesheimer Vereine im Bürgerhaus GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen