Neue U-Bahn-Züge im oberirdischen Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße
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Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 495 entstanden aus Vorlage: OF 442/9 vom 07.09.2012
Betreff: Neue U-Bahn-Züge im oberirdischen Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - warum die neuen U-Bahn-Züge im Fahrbetrieb lautere Fahrgeräusche erzeugen als Züge der Vorgänger-Baureihen; - welche durchschnittlichen Fahrgeräusche bei den letzten drei Baureihen gemessen wurden.
Begründung: Bei vielseitigen Bemühungen, Umgebungsgeräusche gerade in Ballungsräumen zu reduzieren, und im Zuge des technischen Fortschritts ist es nur schwer verständlich, warum neue, moderne Züge ein Mehr an Fahrgeräuschen emittieren. Die speziellen Fahrgeräusche in Kurven sind hier nicht angesprochen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2012OFOF 442/9Neue U-Bahn-Züge im oberirdischen Verkehr auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. September 2012Sie sind hierVV 495Neue U-Bahn-Züge im oberirdischen Verkehr auf der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 8. März 2013STST 412Neue U-Bahn-Züge im oberirdischen Verkehr auf der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
- 21. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1511Neue U-Bahn-Züge im oberirdischen Verkehr auf der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 10
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.