Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)
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Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 482 entstanden aus Vorlage: OF 416/6 vom 11.05.2017
Betreff: Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bebauungsplangebiet Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) nach Aufstellung desselben überhaupt Flächen zur Verfügung gestellt werden können; 2. wann mit dem Ankauf von entsprechenden Flächen begonnen wird, wenn im o. g. Bebauungsplangebiet Nr. 865 keine Flächen zur Verfügung stehen sollten ; 3. welche Überlegungen er verfolgt, um Flächen für die Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung aus dem noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnenen Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 865 den tauschwilligen betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung zu stellen; 4. ob eventuell gar nicht mehr alle Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 865, durchgeführt werden sollen.
Begründung: Die Flächen des Bebauungsplangebiets zum Bebauungsplan Nr. 865 scheinen sowohl in der Vergangenheit wie auch heute in landwirtschaftlicher Pachtnutzung zu stehen. Es besteht eventuell keine Möglichkeit, nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Flächen zur Verfügung zu stellen. Die 2008 zugesicherte Bemühung zum Ankauf von Ersatzflächen und Unterstützung bei der Verlagerung aufzugebender Kleingärten scheint bisher nicht verfolgt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1885 Aktenzeichen: 61 00
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2017OFOF 416/6Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juni 2017Sie sind hierVV 482Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)Anfrage
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1885Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen