Berkersheimer Grundschule erweitern
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Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 452 entstanden aus Vorlage: OF 279/10 vom 06.08.2012
Betreff: Berkersheimer Grundschule erweitern Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob in der Nachbarschaft der Berkersheimer Grundschule Erweiterungsmöglichkeiten genutzt werden können beziehungsweise nutzbar gemacht werden können; 2. wie die finanziellen Voraussetzungen für einen etwaigen Ankauf geschaffen werden können, sodass einem zeitnahen Ankauf nichts mehr im Wege steht und zu gegebener Zeit auch haushaltstechnisch zugestimmt werden kann.
Begründung: Die Berkersheimer Grundschule ist die kleinste und wohl auch eine der beliebtesten Schulen in Frankfurt. Zudem ist die gemeinsame Arbeit der Lehrer, Eltern und Schüler als vorbildhaft anerkannt. Räumlich besteht jedoch leider Platznot. Seit Jahren kämpfen viele Berkersheimer Bürger für die Interessen ihrer Berkersheimer Grundschule und wissen das schulische Angebot sehr zu schätzen. Die Berkersheimer Grundschule ist Europa-Schule. Beispielhaft werden unter anderem auch im Rahmen einer Stadtteilpartnerschaft Kontakte zum XX. Budapester Bezirk Pestelisabeth gepflegt. Der Ortsbeirat 10 möchte entsprechend dem Bürgerwunsch die Berkersheimer Grundschule langfristig erhalten und auch räumlich weiter die Voraussetzungen für einen Erhalt schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 279/10Berkersheimer Grundschule erweiternOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2012Sie sind hierVV 452Berkersheimer Grundschule erweiternAnfrage
- 19. November 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1734Berkersheimer Grundschule erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen