Regionaltangente West - steht die .Beerdigung. dieses Projektes bevor?
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Auskunftsersuchen vom 26.06.2012, V 444 entstanden aus Vorlage: OF 143/7 vom 07.05.2012
Betreff: Regionaltangente West - steht die "Beerdigung" dieses Projektes bevor? Nach bisherigen Auskünften müssen die Arbeiten für die Regionaltangente West im Jahr 2013 beginnen, um Bundeszuschüsse für dieses wichtige Projekt zu erhalten. Bisher ist nicht erkennbar, dass innerhalb dieser Frist mit dem Bau zumindest von Teilstrecken begonnen werden kann. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungsstand?
- Welche Chancen sieht der Magistrat für die Realisierung des Gesamtprojekts?
- Werden ggf. zunächst nur Teilstücke der Regionaltangente West realisiert und welche sind dies?
- Werden oder wurden alternative Anbindungsrouten, z. B. über die U-Bahn-Strecke Frankfurt-Oberursel, an das Nordwestzentrum geprüft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2012OFOF 143/7Regionaltangente West - Steht die .Beerdigung. dieses Projektes bevor?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Juni 2012Sie sind hierVV 444Regionaltangente West - steht die .Beerdigung. dieses Projektes bevor?Anfrage
- 22. Oktober 2012STST 1651Regionaltangente West - steht die "Beerdigung" dieses Projektes bevor?Stellungnahme
- 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 622Regionaltangente West - steht die "Beerdigung" dieses Projektes bevor?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen