Änderung der Vorfahrtssituation Gotenstraße - Chattenweg in Unterliederbach
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Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 427 entstanden aus Vorlage: OF 219/6 vom 11.10.2016
Betreff: Änderung der Vorfahrtssituation Gotenstraße - Chattenweg in Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Vorfahrtsberechtigung in der Gotenstraße gegenüber dem Chattenweg aufgehoben und dort stattdessen eine Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden kann.
Begründung: Während der Ortsbeiratssitzung am 4. Oktober 2016 und einer Begehung mit den Anwohnerinnen/Anwohnern der Gotenstraße sowie den anliegenden Straßen im Juli 2016 wurde mehrfach bemängelt, dass die obere Gotenstraße, der Chattenweg und die Engelsruhe als Schleichwege benutzt werden und es zu erheblichen Tempoüberschreitungen kommt (Tempo-30-Zone). Diese Tempoüberschreitungen sorgen für ein erhöhtes Lärmniveau und für ein Sicherheitsrisiko für spielende Kinder. Im Gespräch mit den Anwohnerinnen/Anwohnern war man sich einig, dass eine Rechts-vor-Links-Regelung die Geschwindigkeit an dieser Stelle wesentlich verringern und damit zu einer Verminderung der Gefahrenlage beitragen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1299 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2016OFOF 219/6Änderung der Vorfahrtssituation Gotenstraße - Chattenweg in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. April 2017Sie sind hierVV 427Änderung der Vorfahrtssituation Gotenstraße - Chattenweg in UnterliederbachAnfrage
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1299Änderung der Vorfahrtssituation Gotenstraße - Chattenweg in UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen