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Endgültiger Standort des Gymnasiums Nord

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 414 entstanden aus Vorlage: OF 66/14 vom 10.04.2017

Betreff: Endgültiger Standort des Gymnasiums Nord Der Magistrat wird um detaillierte Auskunft zum Planungsstand des im Baugebiet Bonames-Ost vorgesehenen Gymnasiums gebeten . Insbesondere möchte der Ortsbeirat wissen, ob es tatsächlich zutrifft, dass den schon vor Jahren gemachten Ankündigungen zum Standort der Schule keinerlei Planungsaktivitäten durch die zuständigen Behörden gefolgt sind.

Begründung: Einem Pressebericht zufolge (Frankfurter Neue Presse vom 10.03.2017) kann der Bau des Gymnasiums am vorgesehenen Standort nicht erfolgen. Dazu die FNP: "Obwohl das Gymnasium Nord im Sommer eröffnet wurde, steht die Planung für ihren endgültigen Standort nach wie vor am Anfang. Es ist nicht einmal geklärt, wo dieser sein wird. Lange galt das geplante Baugebiet in Bonames-Ost als Standort, im Entwurf des Bebauungsplans ist dort ein Areal für eine weiterführende Schule vorgesehen. Doch dieser Plan ist nicht rechtskräftig und wird es so schnell nicht werden: Er hätte schon unter der Ägide des Planungsdezernenten Olaf Cunitz (GRÜNE) überarbeitet werden sollen, inzwischen hat der Sozialdemokrat Mike Josef das Amt übernommen, die Pläne stecken weiterhin in der Schublade." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. April 2017OFOF 66/14Endgültiger Standort des Gymnasiums NordOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. April 2017Sie sind hier
    VV 414Endgültiger Standort des Gymnasiums Nord
    Anfrage
  3. 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1435Endgültiger Standort des Gymnasiums NordStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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