Marode Straßenbeleuchtung in der oberen Günthersburgallee - Umrüstung auf LED-Technik
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Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 404 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 01.03.2017
Betreff: Marode Straßenbeleuchtung in der oberen Günthersburgallee - Umrüstung auf LED-Technik Vorgang: B 16/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die obere Günthersburgallee nicht in die Umrüstungsmaßnahme LED-Technik in Nordend-Ost (siehe Vorlage B16) aufgenommen wurde; 2. ob eine Aufnahme der oberen Günthersburgallee noch zeitnah möglich ist.
Begründung: In der oberen Günthersburgallee ist die Gaslampenstraßenbeleuchtung in hohem Maß marode. Defekte Leuchten werden ständig von Anwohnern reklamiert und ein Großteil der alten Gasleuchten erfüllt nicht mehr ihre Beleuchtungsfunktion. Im Sinn einer öffentlichen Verkehrssicherungspflicht ist daher dringend Abhilfe geboten, auch, um die Sicherheit im öffentlichen Raum in der Nacht zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2017BB 16Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5.Magistratsbericht
- 1. März 2017OFOF 197/3Marode Straßenbeleuchtung in der oberen Günthersburgallee - Umrüstung auf LED-TechnikOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. April 2017Sie sind hierVV 404Marode Straßenbeleuchtung in der oberen Günthersburgallee - Umrüstung auf LED-TechnikAnfrage
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1188Marode Straßenbeleuchtung in der oberen Günthersburgallee - Umrüstung auf LED-TechnikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen