Schulbau Schwarzer Platz
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In den Gräben — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
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Auskunftsersuchen vom 12.06.2012, V 394 entstanden aus Vorlage: OF 257/10 vom 29.05.2012
Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015 "Planungsmittel" in Höhe von 250.000 Euro einzustellen, um eine Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße In den Gräben) zu errichten, wie in der Stellungnahme vom 27. April 2012, ST 601, ausgeführt, denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der KEG und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden.
Begründung: Der Magistrat hatte in Stellungnahme ST 1270 vom 09. September 2010 folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben." Ein Schulbau auf diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist beides nicht möglich. Eine Nutzung dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule gar nicht mehr errichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2010STST 1270Verlängerung der Frist für die Sperrfläche für einen Schulbau auf dem Schwarzen PlatzStellungnahme
- 27. April 2012STST 601Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in BerkersheimStellungnahme
- 29. Mai 2012OFOF 257/10Schulbau Schwarzer PlatzOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. Juni 2012Sie sind hierVV 394Schulbau Schwarzer PlatzAnfrage
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1294Schulbau Schwarzer PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen