Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße
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Auskunftsersuchen vom 24.05.2012, V 392 entstanden aus Vorlage: OF 371/9 vom 09.05.2012
Betreff: Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die im Bau befindlichen 64 Wohneinheiten zwischen den Häusern Niederwiesenstraße 41 und 51 eine Tiefgarage vorgesehen ist. 2. Wenn nicht, aus welchem Grund; 3. wie der sich aus hinzukommenden 64 Wohneinheiten ergebende zusätzliche Parkplatzbedarf gedeckt werden soll.
Begründung: In der Niedwiesenstraße besteht jetzt schon Parkplatzdruck. Wenn die nicht geringe Zahl von 64 Wohneinheiten mit einer abzusehenden Zahl von Autos hinzukommt, wäre es nicht vertretbar, wenn nicht schon im Vorfeld des Bauens die Parkplatzsituation geklärt worden wäre. Der freie Raum zwischen den neuen Wohneinheiten stellt sich zu gering dar, um für Abstellplätze herangezogen werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2012OFOF 371/9Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße, EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Mai 2012Sie sind hierVV 392Wohnungsneubauten in der NiedwiesenstraßeAnfrage
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1325Wohnungsneubauten in der NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen