Kinderbetreuungsplätze im Nordend
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den Kinderbetreuungsplätzen im Nordend gebeten. Es sollen aktuelle Zahlen zu Kindern und Betreuungsplätzen ermittelt werden, um den Bedarf besser einschätzen zu können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Kinder von null bis drei Jahren, von drei bis sechs Jahren und von sechs bis zehn Jahren leben aktuell im Nordend?
- Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3?
- Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend?
- Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt?
- Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden?
- Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2022OFOF 254/3Kinderbetreuungsplätze im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. März 2022Sie sind hierVV 371Kinderbetreuungsplätze im NordendAnfrage
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1995Kinderbetreuungsplätze im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen