Auskunftsersuchen zum Anteil an Belastung durch individualisierten motorisierten Pendlerverkehr im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, den Anteil des individualisierten motorisierten Pendlerverkehrs im Ortsbezirk 5 zu ermitteln. Dies ist notwendig, um valide Daten für die Verkehrswende in Frankfurt zu erhalten und das 1,5-Grad-Ziel zu unterstützen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft zur nachfolgenden Frage gebeten:
Wie groß ist der Anteil des täglichen individualisierten motorisierten Pendlerverkehrsaufkommens im Verhältnis zum täglichen Gesamtverkehrsaufkommen im Ortsbezirk 5 und im Verhältnis zur Gesamtbelastung ganz Frankfurts?
Begründung
Für die erforderlichen Maßnahmen für eine Verkehrswende in Frankfurt zur Unterstützung des 1,5-Grad-Ziels sind valide Daten nötig. Das Auskunftsersuchen soll mithelfen, dass der Ortsbezirk 5 seiner Mitverantwortung in dieser Hinsicht gerecht werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2022OFOF 348/5Auskunftsersuchen zum Anteil an Belastung durch individualisierten motorisierten Pendlerverkehr im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. März 2022Sie sind hierVV 363Auskunftsersuchen zum Anteil an Belastung durch individualisierten motorisierten Pendlerverkehr im Ortsbezirk 5Anfrage
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1701Auskunftsersuchen zum Anteil an Belastung durch individualisierten motorisierten Pendlerverkehr im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen