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Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 360 entstanden aus Vorlage: OF 293/5 vom 31.03.2012

Betreff: Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird um Beantwortung der Frage gebeten , welche Maßnahmen ergriffen werden, um den im Einzugsgebiet des Ortsbeirates 5 eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen zu beheben.

Begründung: In den letzten beiden Jahren ist der Mangel an Betreuungsplätzen, d.h. U3-Plätzen, Kindertageseinrichtungen und Horteinrichtungen dramatisch gestiegen. Da die Eltern ihre Kinder in fast jeder infrage kommenden Einrichtung angemeldet haben und sich nach den Sommerferien einiges klären wird, bleiben doch noch zuviel fehlende Plätze übrig. Im Gespräch mit Eltern, die für ihre Kinder keinen Betreuungsplatz finden, ergaben sich Probleme, die zum Teil schon existenzbedrohliche Ausmaße annahmen. Dieses Problem betrifft die alleinerziehenden Mütter oder Väter im besonderen Maße. Es ist dringend erforderlich, dem modernen Familienbild und der erfreulichen Tatsache, dass immer mehr junge Familien nach Frankfurt am Main ziehen, Rechnung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2012OFOF 293/5Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. April 2012Sie sind hier
    VV 360Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5
    Anfrage
  3. 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 984Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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