Bericht über Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Frankfurter Schulen hier: Bericht zu den Nordendschulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, über die Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Schulen im Nordend zu berichten. Es wird erwartet, dass eine systematische Übersicht über die Baumaßnahmen und Projekte bereitgestellt wird, um den aktuellen Bedarf an zusätzlichen Räumen zu klären.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, über Folgendes zu berichten:
- Wann ist mit der im Oktober 2021 in dem Bericht B 378 angekündigten "systematischen Übersicht" zu den Baumaßnahmen und Projekten im Bereich Schule zu rechnen?
- Werden hier nur bereits begonnene Projekte aufgenommen oder auch in der Planung befindliche Maßnahmen? Wenn nein, wo findet sich hierzu ein Gesamtüberblick?
- Welche Schulen im Nordend benötigen aktuell zusätzliche Räume, z. B. wegen der Rückkehr zu G9 an den Gymnasien oder Erhöhung der Zügigkeit? Wie wird der Platzmangel gelöst?
- Ist der Aktionsplan Schule inzwischen beendet oder erfolgen noch weiterhin Finanzierungen aus dem Budget? Wenn ja, welche, und auch im Nordend?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2021BB 378Schulbau: transparent und übersichtlichMagistratsbericht
- 1. Februar 2022OFOF 213/3Bericht über Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Frankfurter Schulen hier: Bericht zu den NordendschulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2022Sie sind hierVV 338Bericht über Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Frankfurter Schulen hier: Bericht zu den NordendschulenAnfrage
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1351Bericht über Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Frankfurter Schulen hier: Bericht zu den NordendschulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen