Sperrmüllabholung in engen Straßen - zum Beispiel Müller- oder Tornowstraße
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Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 336 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 22.01.2017
Betreff: Sperrmüllabholung in engen Straßen - zum Beispiel Müller- oder Tornowstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in letzter Zeit die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere in der Müllerstraße oder Tornowstraße, nach der Anmeldung ihres Sperrmülls mitgeteilt bekommen, dass sie ihren Sperrmüll an eine der nächsten größeren Straßenecke bringen sollen, da ihre Hausnummer von den Sperrmüllfahrzeugen nicht angefahren werden können; 2. welche Maßnahmen der Magistrat mit der FES ergreifen will, damit der Sperrmüll auch wieder an diesen Häusern abgeholt werden kann. Dem Magistrat wird zur Kenntnis gegeben, dass der Sperrmüll teilweise an den Straßenecken der benannten Straßen nach Abholung liegen blieb, da Unbekannte in der Nacht hier weiteren Sperrmüll und anderen Müll hinzu gestellt hatten.
Begründung: Erst wurden die Mülltonnen in den engen Straßen nicht mehr abgeholt, weil die Fahrzeuge angeblich nicht einfahren können. Jetzt wird diese fragwürdige Vorgehensweise offenbar auch bei den Sperrmüllfahrzeugen geübt, welche bisher kaum Probleme hatten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern ist es nicht zuzumuten, ihren Sperrmüll über 100 Meter weit an die nächste "abholfähige" Stelle zu bringen, auch führt das derzeitige Vorgehen der FES dazu, dass unsere Stadtteile immer mehr vermüllen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2017OFOF 218/2Sperrmüllabholung in engen Straßen - z. B. Müller- oder TornowstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Februar 2017Sie sind hierVV 336Sperrmüllabholung in engen Straßen - zum Beispiel Müller- oder TornowstraßeAnfrage
- 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 817Sperrmüllabholung in engen Straßen - zum Beispiel Müller- oder TornowstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen