Müllkörbe und Verkehrszeichen nach Umrüstung der Gaslaternen auf die Elektrolaternen verschwunden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 299 entstanden aus Vorlage: OF 196/2 vom 25.12.2016
Betreff: Müllkörbe und Verkehrszeichen nach Umrüstung der Gaslaternen auf die Elektrolaternen verschwunden Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie es dazu kommen konnte, dass bei der Umrüstung von den Gaslaternen auf die Elektrolaternen alle Verkehrszeichen und Müllkörbe, die an den Gaslaternen befestigt waren, nicht an die neuen Masten angebracht, sondern mit den alten Masten - bislang ersatzlos - entfernt wurden; 2. wann damit zu rechnen ist, dass in der Müllerstraße die entfernten Mülleimer und Straßenschilder wieder angebracht werden; 3. was der Magistrat plant, damit bei weiteren Umrüstungen nicht das Gleiche passiert.
Begründung: Nach einer chaotischen Umrüstung von Gaslaternen auf Elektrolaternen in der Müllerstraße wurden nun endlich die alten Masten der Gaslaternen zurückgebaut. Jedoch wurden bei diesem Rückbau auch alle Mülleimer und Verkehrsschilder, die an diesen Masten angebracht waren, entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Dezember 2016OFOF 196/2Müllkörbe und Verkehrszeichen nach Umrüstung der Gaslaternen auf die Elektrolaternen verschwundenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2017Sie sind hierVV 299Müllkörbe und Verkehrszeichen nach Umrüstung der Gaslaternen auf die Elektrolaternen verschwundenAnfrage
- 31. März 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 651Müllkörbe und Verkehrszeichen nach Umrüstung der Gaslaternen auf die Elektrolaternen verschwun-denStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen